Neues aus dem Presbyterium

 Bericht der Finanzkirchmeisterin

 

Haushaltsbeschluss 2026

 

Beschluss Nr. 3

 

Aufgrund des Artikels 57 lit. q) der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in Verbindung mit § 14 Abs. 3 der Verordnung über das Finanzwesen der Evangelischen Kirche von Westfalen hat das Presbyterium der Kirchengemeinde Olpe der Evangelischen Kirche von Westfalen in seiner Sitzung am 15.01.2026 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der vom Kreiskirchenamt Siegen-Wittgenstein vorgelegte Haushalt für das Jahr 2026 vom 11.12.2025 mit

 

  1. mit Erträgen in Höhe von -600.960,- Euro 

      und Aufwendungen in Höhe von 520.162,- Euro

 

  2. einem Jahresergebnis 2026 in Höhe von -80.798,- Euro [Überschuss]

 

  3. einem Bilanzergebnis 2026 in Höhe von -69.408,- Euro [Überschuss]

 

  4. einer Gesamtzahl an Stellen für das Jahr 2026 in Höhe von 2,92 Vollzeitäquivalenten

 

  5. Die bei den verschiedenen Abrechnungsobjekten angesetzten Aufwendungen für die

      Konten 68xx 0000, 69xx 0000, 7120 0000 und 76xx 0000 sind innerhalb der jeweili-gen Vermögensarten gegenseitig          deckungsfähig.

 

Der Haushalt gilt gemäß § 25 Abs. 2 FiVO als ausgeglichen.

 

Nach erfolgter Genehmigung gemäß § 15 der Verordnung über das Finanzwesen der

Evangelischen Kirche von Westfalen wird der Haushalt gemäß § 14 Abs. 4 der Verordnung über das Finanzwesen der Evangelischen Kirche von Westfalen offengelegt.

 

Die Einsichtnahme ist möglich im Gemeindebüro der Kirchengemeinde, Frankfurter Str. 17, 57462 Olpe zu den bekannten Öffnungszeiten. Die Möglichkeit der Einsicht-nahme wird auf der Internetseite der Kirchengemeinde bekannt gegeben.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig