Neues aus dem Presbyterium
Bericht der Finanzkirchmeisterin
Haushaltsbeschluss 2026
Beschluss Nr. 3
Aufgrund des Artikels 57 lit. q) der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in Verbindung mit § 14 Abs. 3 der Verordnung über das Finanzwesen der Evangelischen Kirche von Westfalen hat das Presbyterium der Kirchengemeinde Olpe der Evangelischen Kirche von Westfalen in seiner Sitzung am 15.01.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Kreiskirchenamt Siegen-Wittgenstein vorgelegte Haushalt für das Jahr 2026 vom 11.12.2025 mit
1. mit Erträgen in Höhe von -600.960,- Euro
und Aufwendungen in Höhe von 520.162,- Euro
2. einem Jahresergebnis 2026 in Höhe von -80.798,- Euro [Überschuss]
3. einem Bilanzergebnis 2026 in Höhe von -69.408,- Euro [Überschuss]
4. einer Gesamtzahl an Stellen für das Jahr 2026 in Höhe von 2,92 Vollzeitäquivalenten
5. Die bei den verschiedenen Abrechnungsobjekten angesetzten Aufwendungen für die
Konten 68xx 0000, 69xx 0000, 7120 0000 und 76xx 0000 sind innerhalb der jeweili-gen Vermögensarten gegenseitig deckungsfähig.
Der Haushalt gilt gemäß § 25 Abs. 2 FiVO als ausgeglichen.
Nach erfolgter Genehmigung gemäß § 15 der Verordnung über das Finanzwesen der
Evangelischen Kirche von Westfalen wird der Haushalt gemäß § 14 Abs. 4 der Verordnung über das Finanzwesen der Evangelischen Kirche von Westfalen offengelegt.
Die Einsichtnahme ist möglich im Gemeindebüro der Kirchengemeinde, Frankfurter Str. 17, 57462 Olpe zu den bekannten Öffnungszeiten. Die Möglichkeit der Einsicht-nahme wird auf der Internetseite der Kirchengemeinde bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Friedhofshaushalt 2026
Aufgrund des Artikels 57 lit. q) der Kirchenordnung (KO) der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in Verbindung mit § 14 Abs. 3 der Verordnung über das Finanzwesen (FiVO) der EKvW hat das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Olpe in seiner Sitzung am 05.02.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Kreiskirchenamt Siegen-Wittgenstein vorgelegte Haushalt des Friedhofs wird für
das Haushaltsjahr
1. mit der Summe ordentlicher Erträge in Höhe von 9.004,00 Euro und
der Summe ordentlicher Aufwendungen in Höhe von 14.360,00 Euro,
2. einem Jahresergebnis in Höhe von Euro - 4.062,00 Euro
3. sowie einem Bilanzergebnis in Höhe von - 5.356,00 Euro und
4. mit einer Gesamtzahl an Stellen für das Haushaltsjahr in Höhe von 0,08
Vollzeitäquivalenten
5. unter der Bedingung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit für die geplanten
Aufwendungen der verschiedenen Abrechnungsobjekte für die Konten 68xx 0000,
69xx 0000, 7110 0000, 7120 0000 und 76xx 0000 innerhalb der jeweiligen
Vermögensarten
festgestellt.
Der Stellenplan sowie die eingeplanten Substanzerhaltungsmaßnahmen gelten hiermit als
beschlossen
Der Haushalt gilt gemäß § 25 Abs. 2 FiVO als ausgeglichen.
Nach erfolgter Genehmigung im Sinne des § 15 FiVO wird der Haushalt gemäß § 14 Abs. 4
FiVO offengelegt.
Die Einsichtnahme ist möglich im Gemeindebüro der Evangelischen Kirchengemeinde Olpe
Frankfurter Str. 17, 57462 Olpe zu den bekannten Öffnungszeiten. Die Möglichkeit der
Einsichtnahme wird auf der Internetseite der Kirchengemeinde bekannt gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
